+30%
Basis Förderung
Die Förderung wird auf maximal 30.000 € Investitionskosten gewährt. Das bedeutet beispielsweise in der Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9.000 €, beim Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000 €.
Die Förderung wird auf maximal 30.000 € Investitionskosten gewährt. Das bedeutet beispielsweise in der Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9.000 €, beim Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000 €.
Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gas-Heizungen. (Der Klimageschwindigkeitsbonus ist degressiv angelegt, reduziert sich also über die folgenden Jahre. Die genauen Reduktionsschritte in der Haushalts-Einigung sind uns derzeit unbekannt)
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 €.
Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle.