1.
Fachbetrieb noch nicht beauftragen.
Fachbetrieb noch nicht beauftragen.
Ihre Wärmepumpe muss bei der BAFA gelistet sein.
Ihr Gebäude ist älter als 5 Jahre.
Die Jahresarbeitszahl lässt einen Faktor von 2,7 oder höher zu.
Der hydraulische Abgleich wird durchgeführt und ist im Angebot vorhanden.
Ihre Wohnflächen sind nach Einbau zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien beheizt.